AVD – ETF-Sparplan – Fondspolice: Vergleich beim Todesfall

AVD – ETF-Sparplan – Fondspolice: Vergleich beim Todesfall

20.06.2026

Bei meinen diversen Workshops zum Altersvorsorgedepot kam bei Teilnehmern immer wieder die Frage auf, wie die im Betreff genannten potentiellen „Konkurrenten“ im Todesfall steuerlich behandelt werden.

Ich habe dies in einer Vergleichs-Matrix zusammengefasst und dabei unterschieden:
1. AVD gefördert
2. AVD ungefördert
3. ETF-Sparplan/Depot
4. Fondspolice

Ebenfalls unterschiedlich ist die Betrachtung, ob der Todesfall in der Ansparphase oder in der Auszahlungsphase eintritt.
Bei allen Varianten ist unterstellt, dass es sich bei den Erben um sog. Dritte handelt.

Es gibt nur einen wichtigen „Sonderfall“, den ich hier außerhalb der Matrix gesondert erwähne:

AVD mit geförderten Beiträgen: Erbe ist Ehepartner
Zulagen und Steuererstattungen über den Sonderausgabenabzug müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn der Erbe der Ehepartner ist, und dieser das Guthaben auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag überträgt.
Ist ein AVD zum Zeitpunkt des Todesfalles nicht vorhanden, kann ein entsprechender Vertrag extra zum Zwecke der Übertragung abgeschlossen werden.
Man könnte auch so formulieren: Förderunschädlich, wenn das bis zum Todesfall aufgebaute Vermögen einschließlich der Zulagen zur Altersversorgung für den Hinterbliebenen verwendet wird.

Matrix Todesfall

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert